Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

  • Allgemeine Bedingungen und Konditionen: Diese Bedingungen und Konditionen.
  • Service: Alle Dienstleistungen, die Elect dem Kunden anbietet, wie in einem Angebot, einer Vereinbarung oder einem anderen Rechtsakt angegeben.
  • Elect Hightech Electronics B.V. (im Folgenden: Elect): Auftragnehmer mit Sitz in der Gunnerstraat 14, 7595 KE Weerselo, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 93636504.
  • Produkte: Alle im Abkommen beschriebenen Produkte.
  • Rechte an geistigem Eigentum: Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte (einschließlich Software), Datenbankrechte, Domänennamen, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Nachbarschaftsrechte, Patentrechte und Know-how.
  • Zitat: Ein schriftliches Angebot von Elect.
  • Kunde: Die juristische Person, unabhängig davon, ob sie in Ausübung eines Berufs oder eines Geschäfts handelt, die einen Vertrag mit Elect geschlossen hat.
  • Vereinbarung: Der Vertrag zwischen den Parteien, auf dessen Grundlage Elect seine Produkte an den Kunden liefert und dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
  • Partei(en): Der Gewählte und/oder der Kunde, jeder für sich oder gemeinsam.
  • Vertrauliche Informationen: Nicht öffentliche Informationen, die sich auf eine Vertragspartei beziehen, oder Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art oder ihrer Umstände vertraulich behandelt werden müssen.
  • Mitarbeiter: Die Person, die bei einer der Vertragsparteien beschäftigt ist oder im Auftrag dieser Vertragspartei Arbeiten ausführt.

 

Artikel 2 - Anwendbarkeit und Auslegung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (Rechts-)Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Zustandekommen oder der Erfüllung des Vertrags und sind Bestandteil davon. Sie gelten auch für alle nachfolgenden Verträge zwischen dem Kunden und Elect, wenn der Kunde ihre Anwendbarkeit zuvor akzeptiert hat.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder anderer Konditionen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  4. Wenn zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezifische Produkt-, Werbe- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, finden auch diese Bedingungen Anwendung.
  5. Elect kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Die geänderten Bedingungen treten 30 Kalendertage nach Unterrichtung des Kunden durch Elect in Kraft, es sei denn, der Kunde, der als Verbraucher gilt, erhebt innerhalb dieser 30 Tage Widerspruch.
  6. Diese Bedingungen gelten auch für alle von Elect beauftragten Personen und für alle, für deren Handlungen oder Unterlassungen Elect haftbar gemacht werden kann.
  7. Nur die in der Handelskammer als bevollmächtigt eingetragenen Personen können im Namen von Elect handeln. Handlungen von Unbefugten sind nur dann verbindlich, wenn sie von Elect schriftlich bestätigt werden.
  8. Abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

 

Artikel 3 - Angebot und Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Ein Angebot von Elect ist unverbindlich. Preise, Berechnungen und Bedingungen gelten nur für die angegebenen Dienstleistungen. Wenn ein Angebot eine Gültigkeitsdauer oder besondere Bedingungen hat, wird dies angegeben.
  2. Wenn das Angebot von Elect auf Informationen des Auftraggebers beruht, ist der Auftraggeber für deren Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich. Die Folgen unvollständiger/unrichtiger Informationen gehen auf das Risiko des Auftraggebers.
  3. Elect ist nicht an Zitate mit offensichtlichen Fehlern gebunden.
  4. Wenn Elect ein unverbindliches Angebot annimmt, kann sie es kurz nach Erhalt widerrufen oder ändern.
  5. Mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Elect schriftlich bestätigt werden.
  6. Ein kombiniertes Angebot verpflichtet Elect nicht dazu, Teile der Arbeit im Verhältnis zum angegebenen Preis auszuführen.
  7. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und alle von Elect festgelegten Bedingungen erfüllt.
  8. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Vertrag ohne Einwände ausgeführt wird. Die Annahme kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
  9. Elect kann die Annahme verweigern oder Bedingungen auferlegen.
  10. Der Dienst wird wie angegeben geliefert. Geringfügige Änderungen durch Elect, die die Qualität nicht beeinträchtigen, sind zulässig.
  11. Wenn das Unternehmen des Kunden fortgeführt, fusioniert oder übertragen wird, haften sowohl das ursprüngliche als auch das nachfolgende Unternehmen gemeinsam für die Verpflichtungen gegenüber Elect.
  12. Wenn mehrere Kunden der Vereinbarung beitreten, haftet jeder von ihnen gemeinsam für die vollständige Einhaltung.

 

Artikel 4 - Durchführung des Abkommens

  1. Elect beginnt mit der Ausführung zum vereinbarten Termin oder sofort, wenn kein Termin angegeben ist.
  2. Wenn Elect nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu liefern, wird sie den Kunden benachrichtigen. Bei einem Geschäftskunden wird dann davon ausgegangen, dass er einen neuen Liefertermin akzeptiert hat.
  3. Der Kunde erkennt an, dass er nicht befugt ist, Anweisungen bezüglich der von Elect gelieferten Produkte zu erteilen.
  4. Der Kunde hat alles zu tun, was für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Daten.
  5. Elect kann Dritte beauftragen; diese Bedingungen gelten für deren Arbeit.
  6. Elect ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber ausgewählte Dritte mit der Ausführung von Arbeiten zu beauftragen. Der Auftraggeber ist für die von oder über einen Dritten gelieferten Waren verantwortlich, einschließlich der rechtzeitigen Lieferung.

 

Artikel 5 - Dauer und Beendigung des Abkommens

  1. Die Laufzeit der Vereinbarung wird in der Vereinbarung festgelegt. Wird keine angegeben, beträgt sie standardmäßig zwei Jahre.
  2. Ein Geschäftskunde kann den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.
  3. Bei Kündigung muss der Kunde den vollen Betrag abzüglich der Kosteneinsparungen für Elect zahlen. Elect wird die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit abliefern. Ist der Preis kostenbasiert, zahlt der Kunde auf der Grundlage der entstandenen Kosten, des Arbeitsaufwands und des erwarteten Gewinns.
  4. Elect kann den Vertrag aussetzen oder kündigen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub erhält oder sich in Auflösung/Liquidation befindet.
  5. Verpflichtungen, die die Kündigung überdauern sollen, bleiben auch danach bestehen.

 

Artikel 6 - Preis und Zahlung

  1. Der Kunde zahlt den im Vertrag angegebenen Betrag. Alle Preise sind in Euro angegeben. Eine Kaution kann wie angegeben verlangt werden.
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben.
  3. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
  4. Wenn der Preis auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten basiert, die sich als falsch erweisen, kann Elect den Preis auch nach Abschluss anpassen.
  5. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, wird Elect ihn benachrichtigen und ihm eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen.
  6. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen fällig und die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich der Anwalts- und Inkassogebühren, werden in voller Höhe übernommen.
  7. Elect kann die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Wenn dies gerechtfertigt ist, kann Elect die Annahme verweigern oder an Bedingungen knüpfen, einschließlich der Forderung einer Vorauszahlung.

 

Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt

Wenn der Vertrag die Übertragung des Eigentums oder des geistigen Eigentums vorsieht, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elect.

 

Artikel 8 - Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde muss die erforderlichen technischen Informationen, Entscheidungen und Daten rechtzeitig und genau zur Verfügung stellen und dabei die Vorschriften einhalten.

 

Artikel 9 - Zusätzliche Arbeiten

  1. Alle Änderungen an der Vertragsausführung, die zusätzliche Kosten verursachen, gelten als zusätzliche Arbeiten und unterliegen diesen Bedingungen.
  2. Zusätzliche Arbeiten, die auf Wunsch/mit Genehmigung des Kunden durchgeführt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Elect kann ablehnen oder verhandeln.
  3. Der Kunde akzeptiert, dass zusätzliche Arbeiten die Lieferung verzögern können und er keinen Anspruch auf Entschädigung hat.
  4. Zusätzliche Arbeiten rechtfertigen nicht die Beendigung des Abkommens.
  5. Kostensteigernde Faktoren, die sich der Kontrolle von Elect entziehen, werden als zusätzliche Arbeit in Rechnung gestellt; Elect wird den Auftraggeber darüber informieren.
  6. Die Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  7. Elect kann die Lieferung von Waren und Geräten an den Auftraggeber veranlassen; die Lagerung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
  8. Elect behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen, auch wegen Mängeln, beglichen hat.

 

Artikel 10 - Gewährleistung

  1. Elect garantiert, dass die gelieferten Dienstleistungen, Produkte und Ergebnisse den Spezifikationen der Vereinbarung, den Qualitätsstandards und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  2. Der Kunde kann Garantieansprüche geltend machen, wenn ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung gemeldet und von Elect anerkannt wird. Elect wird den Mangel beheben oder bis zur Höhe des für das betreffende Teil gezahlten Betrags erstatten.
  3. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne ausdrückliche Genehmigung Änderungen oder Reparaturen vornimmt, das Gerät unsachgemäß verwendet oder nicht ordnungsgemäß gewartet wird.

 

Artikel 11 - Rechte an geistigem Eigentum

  1. Elect behält die geistigen Eigentumsrechte an allen bereitgestellten Materialien, einschließlich Bildern, Zeichnungen, technischen Beschreibungen und Ratschlägen.
  2. Der Kunde darf diese Rechte nicht durch Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne Genehmigung verletzen. Eine unbefugte Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Vereinbarung und das geltende Recht dar.

 

Artikel 12 - Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen als solche und stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer dies ebenfalls tun.
  2. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Kündigung fort, solange die Informationen vertraulich bleiben.

 

Artikel 13 - Haftung

  1. Die Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  2. Elect übernimmt die allgemeine Pflege, haftet aber nicht für Missbrauch durch den Kunden.
  3. Die Lieferung befreit Elect von der Haftung für Mängel, die der Kunde bei der Lieferung entdeckt hat oder hätte entdecken müssen.
  4. Die Gesamthaftung von Elect für unmittelbare Schäden ist in absteigender Reihenfolge auf folgende Beträge begrenzt:
    • Der für die Dienstleistung oder den betreffenden Teil in Rechnung gestellte Betrag (ohne MwSt.), abzüglich der Auslagen. Indirekte Schäden sind ausgeschlossen.
    • Der vom Versicherer der Elect maximal entschädigte Betrag zuzüglich des Selbstbehalts. Indirekte Schäden sind ausgeschlossen.
  5. Ansprüche verjähren 24 Monate nach Lieferung, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
  6. Der direkte Schaden umfasst nur die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache/des Umfangs und für die Abhilfe/Vermeidung, sofern der Kunde nachweisen kann, dass sie entstanden sind.
  7. Elect haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangene Gewinne, Datenverluste, Verzögerungen oder unzureichende Zusammenarbeit oder Beratung.
  8. Kunden müssen Elect Schäden innerhalb von vier Wochen nach deren Auftreten schriftlich melden.
  9. Die Haftung entsteht erst nach einer ordnungsgemäßen schriftlichen Inverzugsetzung, die eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels vorsieht und eine detaillierte Beschreibung enthält, die eine Lösung ermöglicht.
  10. Der Kunde stellt Elect von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Diensten frei.
  11. Die Artikel 6:271 und 6:230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausgeschlossen.

 

Artikel 14 - Anwendbares Recht / Zuständiges Gericht

Für alle Verträge mit Elect gilt ausschließlich niederländisches Recht, und nur niederländische Gerichte sind zuständig.